Mai
11
Besonders sensible Unternehmensbereiche können durch biometrische Systeme geschützt werden. Vor allem der Einsatz von Fingerabdruckscannern entwickelt sich zu einem Standardprozess. Dabei werden biometrische Daten verarbeitet und folglich sind die Anforderungen des Datenschutzrechts zu beachten. Am 11. Mai 2017 erläutert Ihnen Referent Tobias Göldner die rechtliche Lage.
Die Veranstaltung beginnt um 10:00 Uhr und findet Online statt.
Anmelden können Sie sich über folgenden Link: Anmeldung
Datum: 11. Mai 2017 – 10:00 Uhr
Veranstalter: Bitkom Akademie
Veranstaltungsort: Online
Anmeldung/Reservierung: Anmeldung
Weitere Informationen: Biometrische Systeme datenschutzkonform einsetzen