Aug
30
Der Arbeitgeber wird durch das Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung abzugeben. Dadurch sollen arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken reduziert und vorgebeugt werden. Doch wie funktioniert das eigentlich? Allgemeine Durchführungsvorschriften existieren nicht. Am 30. August 2018 erhalten Sie Tipps wie Sie in Ihrem Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung planen und durchführen.
Die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr und findet Online statt.
Anmelden können Sie sich über folgenden Link: Anmeldung
Datum: 30. August 2018 – 19:00 Uhr
Veranstalter: IST-Studieninstitut
Veranstaltungsort: Online
Anmeldung/Reservierung: Anmeldung
Weitere Informationen: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung – Auf die Plätze, fertig los!