Mai
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Für ein ausbildungsbegleitendes Studium können die Aufwendungen als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von 6.000 Euro abgezogen werden. Für ein berufsbegleitendes Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung können die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Hille Behrens erläutert am 09. Mai 2017 was dies für Studierende bedeutet.
Die Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr in der LEB in Hannover.
Anmelden können Sie sich telefonisch unter 0511 898404 14 oder per E-Mail an: janina.muehlan@bcw-gruppe.de
Datum: 09. Mai 2017 – 18:00 Uhr
Veranstalter: FOM Hochschule
Veranstaltungsort: LEB, Hannover
Anmeldung/Reservierung: 0511 898404 14 oder janina.muehlan@bcw-gruppe.de
Weitere Informationen: Steuerliche Absetzbarkeit für Aufwendungen für ein Studium